Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen Top EventZ Eventsolutions (nachfolgend Top EventZ genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt), welche die Anmietung oder den Kauf von Gegenständen und hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen (Serviceleistungen) von Top EventZ zum Gegenstand haben.

1.2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich und für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

2. Angebot und Vertragsschluss

Auf Anfrage eines Kunden übersendet Top EventZ ein freibleibend und unverbindliches Angebot. Die darauf folgende Auftragserteilung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Top EventZ kann dieses Angebot bis zu 10 Tagen vor dem gewünschten Mietbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung schriftlich annehmen. Falls die Leistung kurzfristig erbracht werden soll, kann Top EventZ auch mündlich oder durch Ausführung der Leistung annehmen.

3. Preise

3.1. Sämtliche Preise verstehen sich in EUR und – sofern nicht anders angegeben unter Berücksichtigung der Kleingewerberegelung (§19). 

3.2. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung von Top EventZ genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Zusendung der Ware. Kosten für den Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden.


4. Zahlungsbedingungen

4.1. Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende vereinbart, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge / Skonti (spätestens) zum vereinbarten Mietbeginn bzw. bei Lieferung fällig (Nachnahme, Vorkasse). Top EventZ ist zur Gebrauchsüberlassung der Mietgegenstände nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet.

4.2. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere auch im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.

4.3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Top EventZ berechtigt, den Kunden kostenpflichtig zu mahnen (5,00 Euro je Mahnung) und – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschaden – Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten zu fordern. Falls Top EventZ ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Top EventZ berechtigt, diesen geltend zu machen.

4.4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Kunden nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

5. Datenspeicherung

Der Kunde stimmt der Speicherung relevanter Daten durch Top EventZ zu. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.



II. Vermietung und Service

1. Leistungsgegenstand

1.1. Top EventZ überlässt dem Kunden gegen das vereinbarte Entgelt die in der Auftragsbestätigung im einzelnen aufgeführten Geräte und Teile zur Nutzung (Miete).

1.2. Sofern dies gesondert vereinbart ist, übernimmt Top EventZ zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferungen, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal gegen Entgelt. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist Top EventZ berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgeltes zu verlangen.

1.3. Top EventZ behält sich vor, die in der Auftragsbestätigung genannten Geräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzten.

2. Mietpreise/Kaution

2.1. Die Mietpreise werden grundsätzlich je Einsatztag berechnet. Bei einer verspäteten Rückgabe der Mietsache ist Top EventZ – unbeschadet seiner weiteren Rechte aus Verzug – berechtigt, den Mietpreis entsprechend der für den Mietzeitraum veranschlagten Tagessatz für jeden angefangenen weiteren Tag nach zu berechnen.

2.2. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.



3. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager von Top EventZ (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von Top EventZ (Mietende); auch wenn der Transport durch Top EventZ erfolgt, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich. Zur Mietzeit zählen also auch die Tage, an denen die Mietgegenstände abgeholt / von Top EventZ angeliefert und zurückgegeben / von Top EventZ abgeholt werden (also auch angebrochene Tage).

4. Stornierung durch den Kunden

4.1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung).

4.2. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4.3. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig.
Folgende Abstandsgebühren werden berechnet:

20% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird
50% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird
80% des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird
100% für alle Stornierungen danach. 
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Top EventZ maßgeblich. Die vorstehenden Bedingungen gelten auch hinsichtlich solcher Vergütungen und Vergütungsanteile für Serviceleistungen i.S.v. § 4 vereinbart worden sind, sofern der Kunde nicht nachweist, dass Top EventZ ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als der entsprechende auf die Vergütung entfallende Abstandsbetrag ist.

5. Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung


5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung sofort auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen Top EventZ unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung und/ oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/ mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von Top EventZ nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche jeglicher Art geltend zu machen bzw. den Vertrag zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen.

5.2. Liegt ein nach Ziff. 5.1. angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist Top EventZ nach eigener Wahl zum Austausch/ zur Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist Top EventZ zur Vervollständigung/ zur Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Kunde in Ansehung der einzelnen mangelhaften/ fehlenden Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die Kündigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mängel die vertragliche vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in Ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen. Jegliches Mitverschulden des Kunden an der Störung schließt das Kündigungsrecht aus.

5.3. Werden Geräte, hinsichtlich deren Top EventZ die zusätzliche Verpflichtung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig sind oder schwierig zu bedienen sind, vom Kunde dennoch ohne Fachpersonal von Top EventZ angemietet, haftet Top EventZ für Funktionsstörungen nur, wenn der Kunde nachweist, dass für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich ist.

5.4. Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung (§ 538 BGB) und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Kunden entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Kunde Top EventZ unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden (§ 545 BGB).

6. Pflichten und Haftung des Kunde während der Mietzeit

6.1. Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet Top EventZ für jegliche von ihm zu vertretende Verschlechterung der Mietsache, die nicht auf Abnutzung durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.

6.2. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.

6.3. Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder –Schwankungen hat der Kunde einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Leuchtmittel oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Kunde den Neuwert zu erstatten.

6.4. Der Kunde haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn – auch ohne eigenes Verschulden -, seiner Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden die zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Kunde.

6.5. Im Falle eines Totalschadens oder Abhandenkommens hat der Kunde ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich den Schadensfall zu vertreten hat.

6.6. Der Kunde verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten von Top EventZ zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zugunsten von Top EventZ ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren kann. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Top EventZ von vorstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit Top EventZ Dritten nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet.

6.7. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (z.b.: Konzessionen, GEMA-Anmeldungen, Bauabnahmen etc.) rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Top EventZ erfolgt, hat der Kunde Top EventZ vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt Top EventZ keine Gewähr.

7. Versicherung

Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist Top EventZ auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden übernimmt Top EventZ die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.

8. Rechte Dritter

Der Kunde hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, Top EventZ unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Kunde trägt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

9. Schadensersatz

Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommen vom vorstehenden Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Top EventZ geruhen und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von Top EventZ ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten und freien Mitarbeiter von Top EventZ.

10. Serviceleistungen

Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:

10.1. Für den Einsatz von Technikern wird in den Angeboten von Top EventZ. Erfahrungswerte zugrundegelegt. Sofern der Zeitaufwand des Technikers über dem kalkulierten Wert liegt (z.b. Durchfahrts- und Anlieferungsschwierigkeiten, fehlende Parkplätze), wird der Mehraufwand nachberechnet, der Minderaufwand dem Kunden gutgeschrieben.

10.2. Die Verpflegung des Personals ist durch den Kunden sicherzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, wird zusätzlich eine Verpflegungspauschale von 25,- EUR pro Person und Tag berechnet.

10.3. Tagessätze verstehen sich für einen Zeitraum von bis max. 10 Stunden. Fallen darüber hinaus Überstunden an, werden diese jeweils mit 1/10 des Tagessatzes zzgl. eines Überstundenzuschlags von 20 % veranschlagt.

10.4. Der Kunde hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal von Top EventZ übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.

10.5. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung über die Top EventZ zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender Konstruktionen, auch wenn diese dem Kunde durch Dritte zugewiesen wurden. Für eventuelle Schäden durch unzureichende Belastbarkeit haftet der Kunde.

10.6. Der Kunde stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.

10.7. Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd.

10.8. Erfolgen Serviceleistungen außerhalb eines Umkreises von 50km vom Lager von Top EventZ sind nach Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten für jede Person zu stellen (Einzelzimmer).

11. Kündigung des Vertrages

11.1. Unbeschadet der in Ziff. 4. getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von Top EventZ zusätzlich Leistungen zu erbringen sind.

11.2. Top EventZ ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunde eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.

11.3. Der Verstoß gegen die Bestimmungen in Ziff. 6.2. gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt Top EventZ zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertrages, ohne dass es einer Abmahnung bedarf.

11.4. Sofern die Parteien Ratenzahlungen des Kunden vereinbart haben, kann Top EventZ den gesamten Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Zahlungstermine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung im Verzug ist, oder wenn der Kunde bei Vereinbarung regelmäßiger Ratenzahlungen in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Höhe von zwei Zahlungsraten erreicht.

12. Rückgabe der Mietgegenstände

12.1. Die Rückgabe findet im Lager von Top EventZ in Kaarst statt und kann nur nach Absprache erfolgen.

12.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Top EventZ behält sich vor, die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die rügelose Entgegennahme gilt als Billigung der Vollständigkeit und des mangelfreien Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

12.3. Für die verspätete Rückgabe gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 546 a BGB.

13. Langfristig vermietete Gegenstände

13.1. Sofern für Mietgegenstände die ursprünglich vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt (langfristig vermietete Gegenstände), gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

13.2. Der Kunde ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietgegenstände verpflichtet.

13.3. Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Top EventZ erteilt auf Anfrage des Kunde Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.

13.4. Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 1 und 2 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist Top EventZ ohne weitere Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Kunden vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.

13.5. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, in welchem durch nachträglich vereinbarte Verlängerung die gesamte (vom ursprünglichen Mietbeginn an gerechnete) Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder in welchem der Kunde die Mietsache aus sonstigen Gründen länger als zwei Monate in Besitz hat.

14. Verbrauchsmaterial, Handelsware

14.1. Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von Top EventZ, auch wenn diese mit anderen Geräten, Teilen und Sachen des Kunden, Käufers vermischt bzw. verbaut werden. Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend.

14.2. Defekte Leuchtmittel gehen zu Lasten des Kunden/Käufers.

14.3. Eine Rückerstattung des Kaufpreises von Leuchtmitteln, die während des Mietzeitraums vom Kunden ersetzt wurden, kann nur dann erfolgen, wenn das vermutlich defekte Leuchtmittel der Firma Top EventZ zurückgeliefert wird. Die Firma Top EventZ wird über eine Rückerstattung in Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen (des defekten Leuchtmittels des jeweiligen Herstellers) entscheiden.

III. Verkauf von Gegenständen

1. Preise

1.1. Sämtliche Preise verstehen sich in EUR und – sofern nicht anders angegeben – netto zzgl. der jeweils gültigen USt. Die Preisangaben gegenüber Verbrauchern verstehen sich inklusive der jeweils gültigen USt.

1.2. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

1.3. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden.

1.4. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten.